Transfergesellschaft und Outplacement

Wir untersützen Sie bei Personalanpassungsmaßnahmen durch

  • Einrichtung einer oder mehrerer Transfergesllschaften
  • Gruppenoutplacement
  • Einzeloutplacement

Dabei zeichnen sich alle Maßnahmen durch ein besonderes und intensives Betreuungsverhältnis zu den betroffenen Personen sowie eine passgenaue Qualifizierung aus. In diesem Rahmen verfügen wir über sehr gute Kenntnisse des Arbeitsmarktes und können daher zielorinetiert und maßgeschneidert beraten, um einen schnellen Vermittlungserfolg zu erzielen.

 

Frau Susann Stolpe

Humboldtstraße 21
02625 Bautzen

Tel.: 03591 373274
Mobil: 0162 29341 74
Fax: 03591 373204
E-Mail: transfer@ods-bz.de

 

 

Ihre Vorteile als Unternehmen

  • sozialverträglicher Personalabbau mit Perspektive und Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
  • Imagegewinn durch Übernahme sozialer Verantwortung
  • Kostenersparnis durch finanzielle Unterstützungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit
  • Reduzierung der Gefahr von Kündigungsschutzklagen, Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen
  • gute Akzeptanz bei Beschäftigten und Interessenvertretungen

 

Vorteile für betroffene Arbeitnehmer

  • untersützte Orientierung am Arbeitsmarkt
  • Reduzierung der arbeitsplatzbezogenen Verlustängste
  • Unterstützung bei neuen Herausforderungen
  • finanzielle Sicherheit
  • Vermeidung von Arbeitslosigkeit
  • Hilfestellung in der Trennungssituation

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Transfersozialplan

Dieses Instrument einer modernen Arbeitsmarktpolitik dient vorausschauend der Vermeidung von Arbeitslosigkeit der von einer betrieblichen Umstrukturierung betroffenen Mitarbeiter. Wenn ein Stellenabbau unvermeidlich ist, können Sie auf unsere Unterstützung bei der Erstellung eines Transfersozialplanes bauen. Dabei obliegt es den betrieblichen Parteien eine angemessene Lösung für die betroffenen Mitarbeiter zu finden. Wir können Sie auf diesem Weg begleiten und Sie durch unsere bisherigen Erfahrungen über Vor- und Nachteile einzelner Transfersozialplanelemente beraten.

Förderungen der Bundesagentur

Maßnahmen zum Personalabbau können durch die Bundesagentur für Arbeit gem. §§ 110 und 111 SGB III gefördert werden. Neben diesen Förderinstrumenten begleitet die Bundesagentur für Arbeit den Personalanpassungsprozess in den Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen.

Im Rahmen der Transfergesellschaft besteht die Unterstützung vor allem in der Zahlung von Transferkurzarbeitergeld. Hierzu ist die Bildung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (BEE) erforderlich. In der Regel rechnen wir als Transfergesellschaft die Leistungen unter Beantragung des Transferkurzarbeitergeldes bei dem abgebenden Unternehmen ab. Hinzu kommen sog. Remanenzkosten, welche das abgebende Unternehmen zu tragen hat (z.B. Lohnkosten für Feiertage).

Passgenaue Qualifizierung

Als unabhängige Transfergesellschaft kooperieren wir mit Qualifizierungsanbietern, die sich durch Qualität in der Mitarbeiterfortbildung auszeichnen. Dabei ist es unerlässlich, den Qualifizeriungsbedarf - abhängig vom bisherigen Berufsweg und abhängig vom Entwicklungswunsch des Betroffenen - individuell für jeden Teilnehmer einer Transfermaßnahme zu ermitteln. Wir als Transfergesellschaft mit langjähriger Erfahrung können uns darauf unkompliziert einstellen.